Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hauses zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.       Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch die Francesca Bornhofen Gastronomie für den Veranstalter bindend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis, eine Miete von Räumen und Vitrinen bedarf eine schriftliche Bestätigung des Hauses.

2.       Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.       Es ist eine Vorauszahlung von 50 % zu leisten, den Restbetrag bitte am Tage der Veranstaltung bar ausgleichen, ansonsten sind Mehrkosten binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.       Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Haus dieses zu verantworten hat, so behält das Haus den Anspruch auf Zahlung der Miete.

Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat das Haus Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Hauses gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Bedingungen.

Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen.

5.       Soweit das Haus für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

6.       Der Veranstalter hat für die Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Haus kann den Nachweis einer Versicherung verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Befestigung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Haus abzusprechen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann das Haus die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Haus haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.

7.       Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Kaufveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hauses beeinträchtigt, so hat das Haus das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 5 der AGB (Zahlung der Miete und Vergütungen) entsprechend.

8.       Hat das Haus begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

9.       Raumänderungen bleiben dem Haus vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hauses für den Veranstalter zumutbar ist.

10.   Wird eine Veranstaltung ganz oder teilweise storniert, hat „Das Bauernhaus“ Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Hierbei gelten folgende Sätze:

-          Eine Stornierung bis zu 6 Monaten vor der Veranstaltung ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Die Anzahlung verfällt und wird als Bearbeitungsaufwand verrechnet.

-          Bei Stornierung 4 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung von 50 % des Auftragswertes fällig.

-          Bei Stornierung bis eine Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung von 80 % des Auftragswertes fällig.

-          Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung von 90 % des Auftragswertes fällig.

11.   Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihrer möglichst nahkommenden gültigen Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen müssen schriftlich festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses Formenerfordernisses.

12.    Die Allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihre Grundlage abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.

13.   Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.

 

 

Hamburg, den 15.06.2013